Diese Sorte von „Chancengleichheit" wird damit indirekt zu einem Mittel der Diskriminierung. In diesem Sinne kann das Gesetz verstanden werden als Versuch, weitere Veränderungen in dem rasch bröckelnden System der Arbeitsteilung aufzuhalten und die Veränderungen in der Zusammensetzung der Arbeitskraft zu kontrollieren und in eine andere Richtung zu lenken.
Eine Folge des neuen Gesetzes war die Einführung des sog. "verzweigten Systems des beruflichen Aufstiegs", . Das Gesetz verbietet den Unternehmern, nur männliche Hochschulabgänger einzustellen. Dennoch haben einige Unternehmen keine Absicht, weibliche Hochschulabgängerinnen einzustellen. Viele sind dazu übergegangen, Frauen zwei verschiedene berufliche Laufbahnen anzubieten: eine allgemeine und eine zusätzliche. Wenn eine Frau der allgemeinen Laufbahn gemäß eingestellt wird, wird sie den männlichen Arbeitern gleichgestellt, das bedeutet auch Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, Uberstunden,usw. Die Bezeichnungen für die beiden Lautbahnen sind je nach Unternehmen unterschiedlich. Die Einstellung auf der Basis von Arbeitsteilung ist nicht verboten. Viele Banken, Versicherungen, Finanzgesellschaften und verarbeitende Industrieunternehmen haben diese Art Personal führung bereits eingeführt. Damit werden auch die Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen gerechtfertigt. Das Institut für Wirtschaftsplanung hat in seinem jüngsten Bericht „Der Arbeitsmarkt im Jahr 2000" festgestellt, daß im Jahr 2000 einer von drei Beschäftigten in einem unregulierten Arbeitsverhältnis stehen wird: als Teilzeitbeschäftigte/r, Zeitarbeiter/in oder Aushilfskraft. Heute lebt einer von sechs Beschäftigten in unregulären Arbeitsverhältnissen. Es ist leicht vorherzusehen, daß den größten Teil dieser unregulär Beschäftigten Frauen bilden werden. Gleichzeitg werden junge Frauen vermehrt als Aushilfskräfte eingestellt werden. Diese Rand beschäftigten sind natürlich von der bestehenden Gewerkschaftsbewegung aus geschlossen. Schon heute sind 99,4% der Aushilfskräfte Frauen; sie machen Photokopien, ordnen Akten, sitzen an der Schreibmaschine, bedienen das Telefon, geben Daten in den Computer oder programmieren ihn, usw. Der Frauenrat beim Dachverband der japanischen Gewerkschaften hat im Mai dieses Jahres eine telefonische Beratungsstelle aufge-
macht, um herauszufinden, welche Auswirkungen die neue Gesetzgebung auf die Arbeitsbedingungen von Frauen hat In drei Tagen, vom 29.-31.Mai,erhielt die Beratungsstelle 32 Anrufe. Die meisten Klagen richteten sich gegen erzwungene Verrentung, lange Arbeitszeiten oder diskriminierende Löhne. In verschiedenen Fällen setzten Unternehmen das Renten alter für Frauen auf 45 Jahre fest, das für Männer auf 55 Jahre - ein offener Verstoß gegen das Gesetz zur Chancengleichheit.
In einem Betrieb wurde eine 35-jährige Frau, die weiter arbeiten wollte, gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem sie sich freiwillig verpflichtete, nach fünf Jahren aufzuhören. Eine bei einer städtischen Bank neu eingestellte Frau fragte ihren Chef, ob sie versetzt werden könnte. Darauf antwortete der Chef: "Frauen haben mit Versetzungen nichts zu tun, da sie in zwei,drei Jahren ohnehin gehen. "Eine andere Frau, die 15 Jahre bei einer Bank gearbeitet hatte, mußte sich gleich nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes entscheiden zwischen einer allge meinen oder einer integrierten Laufbahn. Obwohl sie sich für die integrierte Laufbahn entschied, die eine Art beruflichen Aufstieg enthält, hielt die Unternehmensleitung sie davon ab mit der Begründung: "Frauen können nicht so hart arbeiten wie Männer. Männliche Angestellte würden entmutigt, müßten sie mit Frauen konkurrieren. ." Sie war gezwungen, die allgemeine Laufbahn einzuschlagen. „Ohne dieses Gesetz hätte ich befördert werden können" ", sagte sie. Bezüglich der Arbeitszeit hat das Gesetz folgendes bewirkt:
1. die Überstundenzahl wurde um drei Stunden für Männer und Frauen ausgedehnt (zuvor galt eine Stunde für Frauen); in einem Nahrungsmittelbetrieb wurde die Arbeitszeit willkürlich von 9h- 17h auf 8h-17.30h verlängert; die Sonder urlaubsregelungen sind gestrichen wor 3. eine Buchhalterin wurde entlassen, als sie darum bat, zwei-drei Überstunden täg lich arbeiten zu dürfen; 4. eine Bankangestellte klagte, sie arbeite jeden Tag bis nach 20h, die Überstunden würden aber nur an zwei Tagen im Monat entgolten.
Lohndiskriminierung gibt es immer noch in unterschiedlichster Form. Einige Frauen sagen, obwohl sie Vollzeit arbeiten von 9h bis 17h, würden sie nach Stunden bezahlt (750 Yen,d.h.4.90 US-Dollar) und nicht wie reguläre Arbeitskräfte behandelt. Eine Hilfskrankenschwester, die in einem staatlichen Krankenhaus Nachtschicht arbeitet, erhält jedes Jahr ihren Vertrag erneuert und wird nach Stunden bezahlt, ohne Rentenanspruch und ohne Zulagen. Sie hat seit Jahren keine Lohn erhöhung bekommen.
Die Gewerkschaften stehen nur regulären Arbeitskräften offen. Einige Unternehmen verhängen einen Lohnstop für weibliche Beschäftigte, wenn diese eine bestimmte Alterstufe, 30 oder 50 Jahre, erreicht haben. Selbst unter qualifizierten Arbeitskräften erhalten Frauen, auch wenn sie exakt dieselbe Arbeit verrichten wie Männer, einen Tageslohn und keinen bezahlten Urlaub. Bei einer großen Supermarkt-Kette kommen Männer immer zuerst dran, wenn es Zulagen gibt oder Beförderungen, denn „sie müssen ja eine Familie ernähren"
Für Frauen das Recht auf Arbeit stimmungen werden häufig verletzt; gleichzeitig fühlen sich die Gewerkschaften für Frauen, die in unsicheren Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind, nicht verantwortlich; 2.die Durchsetzung des „Gesetzes über die Chancengleichheit" verbessert die Arbeitsbedingungen von Frauen in keiner Weise. Es bedeutet sogar einen Schritt rückwärts, insofern dallt die Diskriminierung von Frauen 1 rekaren Arbeitsverhältnissen verschärt werden kann.
Solange das Recht der Frauen auf Arbeit nicht als ein Grundrecht verankert ist, wird es weiter direkte oder indirekte Diskriminierung von Frauen geben und die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung wird zunehmen, da der Kapitalismus in den 80er Jahren nach einem rationelleren System der Beschäftigung für Männer und Frauen sucht.Die Regulierung der Arbeitsverhältnisse und die Förderung von Frauen sind populäre Themen, die in den Wirtschaftszeitungen diskutiert werden. Auf der anderen Seite sind weniger als 20% der Frauen gewerkschaftlich organisiert.
Heutzutage ist die gewerkschaftliche Or. ganisierung der Teilzeitbeschäftigten, der Aushilfskräfte und Zeitarbeiter/innen die dringendste Aufgabe für die Gewerkschaftsbewegung. Die Führung der Gewerkschaften betrachtet Frauen jedoch nicht als Mitarbeiterinnen und sieht in ihnen auch nicht den Schlüssel für die Wiederbelebung der Arbeiterbewegung. Vor kurzem besuchte eine Gruppe japanischer Arbeiterinnen die Philippinen im JAPAN
Rahmen eines Austauschprogramms mit philippinischen Arbeiterinnen. Ihnen wurde von der Frauengewerkschaft KMK Mut gemacht. Obwohl es bereits eine starke, militante und nationalbewußte Gewerkschaft auf den Philippinen gibt, die Kilusang Mayo Uno - KMU (Bewegung des 1.Mai), verspürten die Frauen die Notwendigkeit einer eigenen Gewerkschaft, die sich mit den Problemen der Arbeitswelt von der Perspektive ciner Frau aus beschäftigen kann. Dies trifft vielleicht auch für Japan zu, denn die gegenwärtigen Gewerkschafts führer sind so lahm., wenn es um Frauer geht. Hier gibt es viele Frauen, die die Bedeutung der Organisierung der weiblichen Beschäftigten voll erkannt haben. Einige Arbeit ist in dieser Hinsicht schon geleistet worden, wie man an den jüngsten Kämpfen der Teilzeitbeschäftigten in den verschiedenen Teilen des Landes sicht. Die Zahl der Gewerkschaften für Teilzeitarbeiter/innen nimmt zu. Leider haben es die japanischen Frauen nicht geschafft, das,Gesetz über die Chancengleichheit" zu verhindern. Jetzt vertieft sich die Spaltung zwischen Männern und Frauen, und auch die Spaltung zwischen den Frauen selbst, im Namen der „Sicherung der Beziehungen zwischen Arbeit und Kapital" , nach japanischer Art. Hinzu kommt, daß der Einsatz der Mikroelektronik, die Automatisierung in den Büros und die prekären Arbeitsverhältnisse sich rasch ausdehnen; Teilen der Beschäftigten wird das Recht verwehrt, sich zu organisieren und eine Solidarität unter den Arbeitern herzustellen. Arbeitsteilung auf internationaler Ebene durch den japanischen Kapitalismus gehört auch dazu.
So ergibt sich ein klares Bild. Die Mehrheit der weiblichen Beschäftigten ist heute stärker ausgebeutet, gespalten und diskriminiert, sei es in Japan, sei es in anderen Ländern, wo sich das japanische Monopolkapital niedergelassen hat. Eine kleine Zahl von Elitefrauen hat unterdessen einen scharfen Konkurrenzkampf mit den männlichen Kollegen zu bestehen.
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes müssen wir daran arbeiten, daß eine neue Bewegung der erwerbstätigen Frauen entsteht, die aktive Solidarität mit den erwerbstätigen Frauen in anderen Ländern übt. Wenn erwerbstätige Frauen in Japan sich mit Angehörigen der Völker der Dritten Welt identifizieren - innerhalb und außerhalb Japans können wir einen Sprung nach vorn machen, nicht nur in Richtung Gleichheit, sondern auch in Richtung Freiheit.
JAPAN