Straffreiheit der Abtreibung in Belgien' von Marie-Anne Marais (aus INPRECOR Nr. 37 vom 2. November 1978)
um die Schaffung, aber auch die Verteidigung oder die Information betreffs der außerklinischen Zentren. Die Schwangerschaftsabbrüche, die dort gemacht werden, werden von der Krankenversicherung ebenso bezahlt wie die der Krankenhäuser. Zweifellos sind diese Zentren eine Besonderheit Belgiens: dort wird die Abtreibung von Ärzt/inn/en gemacht, die nach der Karman-Methode (Absaugmethode) ausgebildet sind; die Führung aber wird kollektiv von den Angestellten des Zentrums übernommen: ärztliches and nichtärztliches Personal, darunter eine Mehrheit von Frauen, die insbesondere die Aufnahme und die Information über Verhütung übernehmen.
in einer Aktionsgruppe koordiniert, die über die gemeinsamen Grundsätze betreffs ihrer Praxis hinaus gegen die Repression kämpfen und eine bedeutendere Stellung auf der im engeren Sinn