Inprekorr 1971–1992

Archiv der Internationalen Pressekorrespondenz der IV. Internationale

Frauen

Das Recht auf Selbstbestimmung

· Inprekorr Nr. 92, 15. Oktober 1978 · S. 30-17 · 2.640 Wörter

Frauen Großbritannien Frankreich USA und Kanada

Unkorrigierter maschineller Text (OCR). Jede Seite verweist auf ihren Scan; vor dem Zitieren bitte dort prüfen.

SELBSTBESTIMMUNG von Jacqueline HEINEN

Die Bourgeoisie stellt die Konzessionen, die sie in der nisation, die in Großbritannien seit 1936 existiert und deren Entstehung der Frauenbefreiungs-Bewegung machen mußte, Hauptziel seit jeher war, eher auf die Abgeordneten Druck fortwährend wieder infrage - oft mit der stillschweigenden auszuüben, als breite Massen zu mobilisieren zur Eroberung Billigung der reformistischen Arbeiterparteien. des Rechts auf Abtreibung. In dieser Gesetzesvorlage wird die Abtreibung als ein Redcht definiert, aber nur bis zur „Le- In den meisten Ländern der Welt haben die Frauen bensfähigkeit" des Fötus, d.h. bis zur 28.Woche. nicht das Recht, abzutreiben. Und da, wo das Gesetz geändert wurde, setzt die Bourgeoisie die Konzessionen, zu denen Auf den ersten Blick ist das ein Vorschlag, der vernünfsie gezwungen worden war, fortwährend wieder infrage. tig erscheint, wenn man sich vor Augen hält, welche physischen und psychischen Risiken die Frauen, die nach dieser Abgesehen von der Frage, wie diese Gesetze angewandt Frist abzutreiben sich entschließen, eingehen. werden und welche Mängel der Gesundheitsdienst aufweist, kann man von einer "Liberalisierung' nicht sprechen, ohne Aber allein die Tatsache, daß das eine Einschränkung zu betonen, wie beschränkt diese in den meisten Fällen ist. in der Zeit bedeutet, stellt eine wesentliche Grundlage infrage: das Recht der Frauen, selbst zu entscheiden. Man

In Großbritannien können die Frauen bis zur zwanzig- kann nicht unter dem Vorwand, auf die Empfindungen der sten Woche abtreiben unter der Bedingung, daß sie die Er- Bevölkerung Rücksicht zu nehmen - vor allem auf die der laubnis von zwei Ärzten bekommen - diese sind es, die da- Abgeordneten, an die man sich wendet - irgendeine Berüber urteilen, ob der jeweilige "Fall' den restritkiven Indi- schränkung einem Recht anlegen, das einem Individuum zukationen nach dem Gesetz entspricht. In den USA wird die steht: der betroffenen Frau. Abtreibung als ein Recht vom Gesetz anerkannt, aber Frauen und Ärzte kommen weiterhin ins Gefängnis, wenn sie die ge- Zu dieser Schlußfolgerung ist die NAC nach einer langen setzliche Frist überschreiten. In Frankreich verleiht das Ge- Diskussion gelangt, und nachdem auf dem nationalen Konsetz das sogenannte Recht der Frau auf Abtreibung', aber greß von 1977 der Vorschlag von ALRA nur mit knapper nur bis zur 10.Woche unter der Bedingung, daß die Frau Mehrheit abgelehnt worden war. Die Mehrheit auf dem Konnicht minderjährig ist, keine Immigrantin, daß sie vorher zu greß 1978 geht in die Richtung dessen, was unsere Genossinzwei Konsultationen gegangen ist usw. Und weder in Frank- nen von der IMG, die an dieser Diskussion aktiv teilgenomreich noch in den USA verlangt das Gesetz, daß die Sozialver- men haben, formulieren: sicherung automatisch die Kosten trägt.

„Vom prinzipiellen Standpunkt ist eine Gesetzgebung

Angesichts dieses Zustands setzen wir uns dafür ein, daß nötig, nach der der Frau das Recht auf Abtreibung zusteht, sowohl die Frauehbewegung als auch die Arbeiterbewegung ohne daß sie bezahlen muß und ohne daß sie die Erlaubnis einen Kampf führen um die Anerkennung des Rechts auf Ab- von wem auch immer braucht. Was heißt, daß es keine Eintreibung und auf Empfängnisverhütung als etwas, wo man schränkungen geben darf, und daß man so weit wie möglich keine Vorschriften machen kann: das Recht der Frauen, geht in der Gesetzgebung über die Kredite und die Struktuselbst zu entscheiden, ob sie Kinder haben wollen oder ren, die es ermöglichen, daß dieses Gesetz auch tatsächlich nicht, sowie wann und wie. Und wir widersetzen uns jegli- ausgeschöpft wird. Dieses Gesetz soll einzig und allein die chen Beschränkungen dieses Rechts und stellen dagegen Pa- Interessen der Frauen ausdrücken und jeden Kompromiß im Sinne der Interessen des Parlaments vermeiden. Deshalb muß der Vorschlag der NAC sein, das Recht der Frauen

Aber diese Position ist nicht selbstverständlich, wie das auf Abtreibung in keiner Weise, weder legal noch medizidie Diskussion zeigt, die vor kurzem in der NAC (National nisch, zu beschränken. Allein die Frauen müssen über ihren Abortion Campaign) in Großbritannien geführt wurde. Es Körper und ihre Reproduktionsfunktionen entscheiden könging nämlich darum, zu einer von der ALRA (Assoziation für nen. Kein anderes Individuum, keine Institution, keine Regiedie Reform der Abtreibung) vorgeschlagenen Gesetzesvorlage rung ist befähigt, dieses Recht zu beanspruchen. Im kapitali- Stellung zu nehmen. Die ALRA ist eine reformistische Orga- stischen System benutzt die Bourgeoisie das Parlament und

Seite 31

die Gesetze als Kontrollinstrumente über die Arbeiterklasse. Aus diesem Grund ist die NAC jetzt dafür, daß das Recht der Frauen, selbst zu entscheiden, durch nichts beschränkt wird, und sie akzeptiert keinerlei zeitliche Begrenzung / wie die 'Lebensfähigkeit®) in Bezug auf diese Entscheidung. In jedem Augenblick ihrer Schwangerschaft sind die Frauen verantwortlich genug, wenn sie über angemessene Informationen verfügen, zu entscheiden, ob sie diese Schwangerschaft beenden wollen oder nicht. Die Frauen haben es nicht nötig, daß man sie gegen sich selbst schützt in Bezug auf Fortpflanzung und Sexualität. Akzeptiert frau eine Begrenzung in der Zeit, dann hieße das, daß wir das Recht des Staates, in das Leben der Frauen einzugreifen, anerkennen würden. Außerdem würde das implizieren, daß ab einem gewissen Stadium die dem Fötus zuerkannten Rechte die der Frau brechen würden."

Sicher, man kann nicht bestreiten, daß die Frauen, die spät abtreiben, große Risiken auf sich nehmen. Aber man kann die Frage auch so stellen: was würde geschehen, wenn wirklich ein Recht auf Abtreibung und auf Verhütung existieren würde, also eine Information auf allen Ebenen der Gesellschaft? Wieviel Frauen würden ein solches Risiko auf sich nehmen? Und andererseits heute, wo dieses Recht nicht existiert, wieviel Frauen gehen nicht unendlich viele Risiken ein, wenn sie in den ersten drei Monaten abtreiben, zu einem Zeitpunkt, wo das im Prinzip kein größeres Risiko bedeuten würde, wenn die Abtreibung unter guten Umständen stattfinden würde?

Ein Problem wird dann aufgeworfen - und es taucht in vielen Debatten auf: warum soll man sich schlagen, damit ein Gesetz existiert, das den Frauen das Recht auf Abtreibung zuspricht? Warum soll man nicht aufh die Abtreibung als einen ärztlichen Bingriff ansehen wie jeder andere auch? Das Gesetz regelt doch nicht das Recht, sich z.B. einen Blinddarm herausnehmen zu lassen! Von dem Moment an, wo ein Bewußtsein entsteht darüber, daß die Frauen frei abtreiben können sollten, muß man sich darum schlagen, Abtreibung nicht mehr bestraft werden kann, daß alle Gesetze, die Abtreibung bestrafen, abgeschafft werden. Ein Sieg auf diesem Terrain ermöglicht es dann, daß der Kampf darum geführt wird, daß die Abtreibung vom medizinischen Kodex als ärztlicher Eingriff anerkannt wird wie ähnliche Eingriffe auch.

Solche Positionen entwickelte übrigens die italienische Radikale Partei, als sie ein Referendum zur Aufhebung des faschistischen Gesetzes vorschlug, oder auch die Koalition von bürgerlichen Liberalen und Reformisten, die in der Schweiz eine Initiative für die straffreie Abtreibung lancierten, ohne ein alternatives Gesetz vorzuschlagen. Diese Herangehensweise an die Frage wird überdies vom anti-parlamentarischen Standpunkt einer wichtigen Strömung der Frauenbewegung in beiden Ländern geteilt: bei zahlreichen Feministinnen geht die Weigerung, *sich manipulieren zu lassen'. , also an gemischten Kampagnen zusammen mit anderen politischen Kräften teilzunehmen, einher mit einer völligen Unterschätzung der Bedeutung parlamentarischer Schlachten, um eine Massenbewegung zum Thema Abtreibung voranzubringen.

In Italien hat das Zusammengehen dieser beiden Strömungen zur Lähmung der Frauenbewegung geführt, so daß sie unfähig war, auf die Sorgen, die bei den Frauen der Arbeiterklasse auftauchten, einzugehen. Das hat sogar zu einer tiefen Spaltung innerhalb der Bewegung geführt zwischen den Feministinnen, die als Erste den Kampf um die Abtreibung aufgenommen hatten, und denen, die aufgrund der langsameren Bewußtseinsentwicklung der italienischen Arbeiterklasse darum kämpfen, daß die Gewerkschaftsbewegung die Forderung nach dem Recht auf Abtreibung übernehme und in den politischen Kampf, der damals auf parlamentarischer Ebene lief, einbringe. Den ersteren gelang es nicht, ihren eigenen sozialen Horizont zu überschreiten, und sie konzentrierten sich ganz auf 'alternative Praktiken", auf das 'eigene Erleben' als wenn die Schlacht um das Recht auf Abtreibung schon überholt wäre, weil die ersten Mobilisierungen zur Eröffnung einer gewissen Anzahl von 'consultori' geführt haben. Was uns angeht, so wissen wir, daß das Recht auf Abtreibung und auf freie und kostenlose Empfängnisverhütung erst durch massive Mobilisierungen der Frauen und der Arbeitenden erreicht wird; aber wir meinen auch, daß die aus den Massenmobilisierungen herrührenden Gesetze (z.B. das Gesetz von 1967 in Großbritannien, das von 1973 in den USA oder das Veil-Gesetz in Frankreich) Teilerrungenschaften sind, die verteidigt werden müssen.

Wie notwendig es ist, die Bedeutung des Kampfes auf der legalen Ebene im Vergleich zum Kampf um die Schaffung von Strukturen, die den Frauen abzutreiben ermöglichen, nicht zu unterschätzen, kann man zum Schluß zwei sehr bezeichnende Beispiele anführen.

Eines aus dem englichen Teil Kanadas zuerst. Die Entwicklung der Frauenbewegung seit Ende der 60er Jahre und die Mobilisierungen für die Abtreibung insbesondere hatten ein gewisses Kräfteverhältnis geschaffen, was die Behörden zwang, die Praxis der Abtreibung stillschweigend zu tolerieren. Ohne daß also das Gesetz modifiziert worden wäre, war es relativ leicht bis vor kurzem - wenn man eine ad-hoc-Kommission besuchte - eine Abtreibung in den normalen Krankenhäusern zu bekommen. Aber die Wirtschaftskrise und die Sparpolitik, die von der Bourgeoisie vor allem im Öffentlichen Sektor auferlegt wurden, hatten als unmittelbare Konsequenz die Schließung einer Reihe von gynäkologischen Abteilungen, die im Vergleich zu anderen Krankenhausabteilungen als 'nebensächlich' eingestuft wurden, und die bis dahin leichten Abtreibungsmöglichkeiten wurden abgeschafft. Und zwar - ganz einfach - dadurch, daß die meisten Kommissionen das Gesetz strikt anwendeten, nach dem halt Abtreibungen nur in außergewöhnlichen Fällen erlaubt sind...

Da wurde den kanadischen Feministinnen klar, daß erst die Wiederaufnahme einer zentralen Schlacht um das Recht auf legale und unbeschränkte Abtreibung die notwendige (wenn auch ungenügende) Bedingung schaffen könne, um den Kampf für mehr Kredite zur Schaffung ausreichender Strukturen für die Abtreibungen zum Erfolg zu führen. Ein anderes Beispiel zeigt uns Australien, wo es zwar Kliniken gibt, wo die Frauen abtreiben können (einige laufen sogar als öffentliche Institutionen), aber wo nach dem Gesetz auch nicht auf nationaler Ebene freie und kostenlose Abtreibungen erlaubt sind. Ganz abgesehen davon, daß einige dieser Kliniken vor allem ihren Besitzern zu phantastischen Profiten verhelfen (die Abtreibung, praktisch als Fließbardarbeit, kostet dort etwa 200 Dollar), will die Regierung Fraser jetzt die Abtreibung von der Liste der von der Sozialversicherung ersetzten Leistungen streichen, auf der sie bislang ===== S. 17 | Inprekorr_19781015_092_017.jpg ===== stand, um daraus eine '"freiwillige' Leistung zu machen, was heißt, daß dafür höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen sind, ähnlich wie für Schönheitsoperationen!

Auch in diesem Fall sind die australischen Feministinnen gezwungen, den Kampf sowohl für die weitere Ersetzung der Abtreibungskosten durch die Sozialversicherung (als eine Errungenschaft betrachtet) zu führen als auch für die Anerkennung der Abtreibung als gesetzlich verankertes uneingeschränktes Recht.

EIN KAMPF OHNE KOMPROMISSE!

Wenn man jetzt die Situation in den Ländern, wo das Gesetz 'liberalisiert' worden ist, untersucht, dann stellt man fest, daß die Abtreibung nirgends als ein Recht, das die Entscheidung völlig der Frau überläßt, angesehen wird. Nicht einmal in Schweden, wo doch die Frist auf 18 Wochen ausgedehnt worden ist und wo es reale Möglichkeiten gibt, auch nach dieser Frist noch legal abzutreiben. Hier wie anderswo ist es halt doch die Ärzteschaft, die das letzte Wort hat. Und vor allem, wenn man das Beispiel Frankreich nimmt, wo nach dem Gesetz die Abtreibung in den ersten zehn Wochen als ein 'Recht' definiert wird, dann muß man feststellen, daß die oben erwähnten Einschränkungen des Veil-Gesetzes, das Fehlen finanzieller Mittel zur Schaffung der notwendigen Strukturen und die Berufung auf die Gewissensklawsel' allmächtiger Abteilungschefs zur Verhinderung von Abtreibungen in 'ihren' Krankenhäusern, daß all diese Fakten bewirken, daß trotz eines Abschnitts im Gesetz, nach dem Verhütung und Abtreibung in gewissen Grenzen 'autorisiert' sind, es sich für die Mehrzahl der Frauen de facto weder um ein Recht handelt noch um eine freie Entscheidung.

In Frankreich bedeutet wie in den anderen Ländern, wo das Gesetz geändert worden ist, die Anerkennung des Rechts der Frauen auf freie Entscheidung, daß das Hauptziel der Mobilisierung darin besteht, daß keinerlei Beschränkung für keine Frau übrigbleibt (was vor allem heißt, daß die Abtreibung kostenlos sein muß).

Wir lassen uns also nicht darauf ein, das Problem der Ab. treibung und der Verhütung als Verbesserung oder Einrichtung des existierenden Gesetzes anzusehen oder als 'Gewissensfrage' für die Abgeordneten oder die Ärzte, die ihre Meinung geben müssen, wie das die Reformisten tun. Die italienische KP hat sich während der Parlamentsdebatte zu sämtlichen Konzessionen bereit gezeigt, um den "historischen Kompromiß' zu retten. Sie hat letztlich auch die Ausnahmeregelung des Gesetzes für Minderjährige akzeptiert, und jetzt, wo das Gesetz mit all seinen Mängeln angenommen worden ist, hält sie triumphierende Reden darüber, wie es lokal angewandt wird, ohne die Mängel der Krankenhausstrukturen zu problematisieren.

Die französische KP erklärt seit neuem, sie wolle eine Kampagne für die Durchführung und Ausweitung des Veil. Gesetzes führen, aber sie schweigt schamhaft über die Einschränkungen für Minderjährige, um ihre Wähler nicht frontal zu schockieren mit einem sehr heißen Eisen: dem Problem der Familie.

Für die englische Arbeiterpartei ist die Abtreibung eine "Gewissensfrage' für die Abgeordneten, und sie läßt es zu trotz ihrer Position für die Abtreibung, die sie auf dem Papier angenommen hat, daß ihre eigenen Mitglieder gegen die Liberalisierung des Gesetzes stimmen.

Die deutsche Sozialdemokratie schließlich hat nicht den kleinen Finger gerührt, als 1974 das Verfassungsgericht in Karlsruhe die Entscheidung des Parlaments, das Recht auf Abtreibung für die ersten drei Monate zuzugestehen, für ungültig erklärte (ein Gesetz, das inzwischen von einem viel beschränkteren ersetzt worden ist, ohne daß es deshalb zu irgendeiner Mobilisierung in der Arbeiterbewegung gekommen wäre bis auf die jüngste Stellungnahme der Westberliner ÖTV, die endlich beschlossen hat, den Kampf um diese Sache wieder aufzunehmen).

Das sind viele Beispiele, die absolut nicht überzeugend klingen für die noch zögernden Feministinnen, daß die Durchsetzung ihrer Kampfziele von ihrer Fähigkeit abhängt, sich mit der Arbeiterbewegung zu verbinden... DIE MOBILISIERUNG MUSS MASSIV SEIN

Und doch kann die Schlacht für das Recht auf Abtreibung und auf Verhütung nicht gewonnen werden ohne die massive Mobilisierung der Arbeiterorganisationen - und der Arbeiterinnen in erster Linie. Insofern sollte man sich auf bestimmte Themen besonders konzentrieren, die es einfacher machen, die Arbeiterbewegung mit einzubeziehen: insbesondere die Frage von Repressionsfällen, wie man das in Frankreich mit dem Beispiel von Aix oder dem von Frank Dupin, in Belgien mit der Verteidigung des Doktor Peers und seiner Kollegen oder in Kanada mit der Kampagne zur Freilassung und dann Freisprechung des Doktor Morgenthaler gesehen Aber aufgrund der Auswirkungen der Wirtschaftskrise und der allgemeinen Tendenz der Bourgeoisie auf intemationaler Ebene, die traditionelle Rolle der Frau wieder aufzuwerten, kann dieser Kampf eine explosive Dynamik annehmen, so daß er weit über die Themen Abtreibung und Verhütung hinausgeht und den Rahmen, in den ihn die Reformisten einzwängen wollen, sprengt. Die Mobilisierungen in verschiedenen Länder haben nämlich schon gezeigt, daß dieser Kampf, der die Frauen fast immer dazu führt, auch Forderungen über die Qualität der Verhütung oder über die Kontrolle, die sie zusammenmit dem Personal über die eingerichteten Informationszentren oder Abtreibungskliniken ausüben wollen, aufzustellen, notwendigerweise darin mündet, daß das gesamte Gesundheitssystem der Gesellschaft und die Rolle der multinationalen pharmazeutischen Trusts infrage gestellt wird.

Die internationalistische Dimension dieses Kampfes ist möglicherweise ein entscheidendes Element für seine Politisierung. In den kolonialen oder halbkolonialen Ländem kämpfen die Frauen manchmal zu ähnlichen Themen, wie man sie auch in den fotgeschrittenen kapitalistischen Ländem findet, wie man das heute in Mexiko oder auf Mauritius sehen kann, wo die Mobilisierungen für das REcht auf Abtreibung und Verhütung schon beträchtliche Ausmaße angenommen haben. Aber sie ahben auch spezifische Mobilisierungspunkte, insbesondere die Zwangssterilisierung. Die Solidarität mit diesen Frauen, die am meisten unterdrückt und ausgebeutet werden, muß ein zentraler Punkt in der Kampagne sein, die jetzt beginnt und die von einer Forderung ausgehen kann, die allen Frauen gemeinsam ist: die Forderung nach dem Recht, selbst zu entscheiden.