Brief der 59 (Auszüge)
"Wir meinen, daß die Verfassung die folgenden Freiheiten garantieren muß :
-- die Freiheit des Gewissens und der Religionsausübung. Die gibt es nicht, wenn jene, die behaupten gläubig zu sein, oder eine andere Weltanschauung als die offizielle haben, nicht mehr zu den Führungsstellen in den öffentlichen Ämtern zugelassen werden. (...)
-- die Freiheit der Arbeit : die gibt es nicht, wenn der Staat der einzige Arbeitgeber ist und die Gewerkschaften den Parteiorganen, die de facto Staatsgewalt ausüben, untergeordnet sind. Unter diesen Bedingungen können -- die Erfahrungen der Jahre 1956 und 1970 haben es gezeigt - - die Versuche zur Verteidigung der Interessen der Arbeiter zu blutigen Konfrontationen und schweren Erschütterungen führen, Es muß also gesichert sein, daß die Arbeiter die Möglichkeit haben, ihre Vertreter ob in der Partei oder im Staat frei zu wählen. Es muß ihnen auch das Streikrecht garantiert werden. -- die Rede- und Informationsfreiheit: wenn es keine Redefreiheit gibt, gibt es auch keine freie Entwicklung der nationalen Kultur. Wenn alle Veröffentlichungen vor ihrem Erscheinen einer staatlichen Zensur unterworfen werden und die Verlage und die Massenmedien vom Staat kontrolliert werden, können die Bürger nicht die Möglichkeit haben, über die Entscheidungen der Regierung genau zu urteilen, und andererseits hat die Regierung nicht die Mittel, die Meinung der Gesellschaft über ihre Politik kennenzulernen, (...)
-- die Freiheit der Wissenschaft: die gibt es nicht, wenn die Auswahlkriterien flr wissenschaft liche Forscher und die Forschungsthemen von der Staatsmacht bestimmt werden und einen politischen Charakter haben, (...)
(...) Das Recht aller Bürger, ihre Vertreter in freien, gleichen, geheimen, direkten und Verhältniswahlen zu wählen, muß garantiert werden, (...)" 2-