Inprekorr 1971–1992

Archiv der Internationalen Pressekorrespondenz der IV. Internationale

Interview mit Mandela und Alexander

Inprekorr Nr. 27, September 1973 · S. 46-47 · 743 Wörter

Südafrika

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Ein australischer Journalist erhielt die Erlaubnis, zwei der bekanntesten politischen Gefangenen Südafrikas zu interviewen. Nelson Mandela und Dr. Neville Alexander wurden in dem berüchtigten Gefangenenlager auf der Robbeninsel von David Mc Nicoll aufgesucht, der diese Begegnung im Gefängnis im Londoner "Observer" vom 22. April beschreibt.

Sowohl Mandela wie Alexander wurden im Jahre 1964 verurteilt. Mandela war stellvertretender Vorsitzender des Afrikanischen National-Kongresses (ANG). Seine Verhaftung und Verurteilung zu lebenslänglicher Gefangenschaft erregte weltweites Aufsehen und führte selbst zu Protesten bei der UNO.

Alexander ist ein international anerkannter Gelehrter, der an der Tübinger Universität gelesen hatte. Er und zehn andere nichtweiße Südafrikaner wurden 1963 verhaftet und des "Terrorismus" beschuldigt, obwohl die Anklage keine bestimmtę "terroristische" Aktion nen- NEVILLE ALEXANDER nen konnte.

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Die elf wurden wegen der Organisierung einer "Verschwörung" verurteilt, weil sie sich getroffen hatten, um die marxistischen Klassiker zu studieren und, wie die Anklage lautete, Bücher über den Guerillakrieg. Alexander erhielt die höchste Strafe -- zehn Jahre Gefängnis. Journalisten erhalten üblicherweise keine Erlaubnis, das Robbeninsel-Gefängnis zu besuchen, Wenn man Mc Nicolls Beobachtungen Glauben schenken kann, so hat man diese Ausnahme deswegen genehmigt, um gewisse Verbesserungen der dortigen Bedingungen herauszustellen. Nach den Aussagen von Mandela, den Mc Nicoll zitiert, soll sich die Situation der Gefangenen seit der kürzlichen Ernennung eines neuen Kommandanten gebessert haben.

Mc Nicoll schreibt: "Gegenwärtig gibt es 593 Gefangene auf dieser Insel, die einen Umfang von 12 km hat. Davon werden 383 unter den höchsten Sicherheitsvorkehrungen (30 verbüssen eine lebenslängliche Haft) und 210 : als "gewöhnliche" Verbrecher festgehalten, Das Gefängnis besteht aus Abteilungen -- der Einzelzellen-Abteilung für die "Rädelsführer", der Krankenabteilung, der allgemeinen Abteilung und der "Terroristen" - Abteilung, in der sich hauptsächlich Südwest-Afrikaner befinden. "

Die Gefangenen werden mit viererlei Arbeit beschäftigt: Ziegelbrennen, Graben in den Lehmgruben, Arbeiten in einer Bambusfabrik und Sammeln von Seetang zur Düngung. Die Gefangenen lernen kein Handwerk. "Die Disziplin ist streng und die Bestrafung erfolgt unmittelbar, und zwar in Form des Entzugs der privilegierten Einstufung eines Gefangenen, Dann gibt es die Einzelhaft. Das bedeutet die Entfernung aller Bücher außer der Bibel, und kein Kontakt irgendwelcher Art mit anderen Gefangenen. " Die Gefängnisverwaltung versucht, die Gefangenen von der Außenwelt völlig isoliert zu halten, Mandela erzählte Me Nicoll: "... Sie müssen sich vorstellen, wir erhalten keine Zeitungen, wir haben keine Radios, wir bekommen nie die Erlaubnis, irgendetwas, was die Regierung kritisiert, zu lesen. Alle unsere Zeitschriften werden zensiert. Sie werden es nicht glauben, aber vor kurzem gaben sie mir ein "Reader's Digest", und sie hatten 20 seiner Artikel zensiert. "

Die Behörden versuchen auch, die Gefangenen gegeneinander nach Rassenregeln abzusondern, Die Nahrung der Gefangenen wird nicht gemäß ihren Bedürfnissen oder nach ihrem Gesundheitszustand bestimmt, sondern ausgehend von der Rasse des Gefangenen, So wird z. B. oder indischen Gefangenen Brot mit Butter oder Öl einmal täglich gegeben, während Afrikaner das nur zweimal wöchentlich bekommen.

-47 Alexanders Strafzeit ist fast abgelaufen, aber in dem südafrikanischen Polizeistaat ist das keine Garantie für eine Entlassung.

"Alexander wird im nächsten Jahr entlassen" schrieb Mc Nicoll, "fürchtet jedoch, daß er Hausarrest erhält, was ihn daran hindern wird, seine Lehrtätigkeit wieder aufzunehmen (er spricht englisch, afrikaans, deutsch und seine eigene Bantusprache perfekt).

"Ich beabsichtige, bei den Behörden vorstellig zu werden, daß sie die Beschränkungen meiner Bewegungsfreiheit lockern, sodaß ich wieder lehren kann", sagte Alexander. "Ichlehrte zuvor an der Livingstone Hochschule, bevor ich gemäß den Bestimmungen des Sabotage-Gesetzes verurteilt wurde. Meine Strafe ist nicht verkürzt worden. "

(aus INTERCONTINENTAL PRESS vom 7.5. 73) Folgende Auszüge stammen aus der südafrikanischen Rassengesetzgebung:

"Afrikaner ist, wer tatsächlich Mitglied irgendeiner der einheimischen Rassen oder Stämme ist oder allgemein als solcher akzeptiert wird. " (Art. 30, Abs. 5) "Ein Polizist kann ohne Befehl irgendein Gelände oder irgendeine Versammlung ob privat oder nicht, betreten und durchsuchen, wenn er es für angebracht hält." "Ein Kommunist, ist, wer vom Generalgouverneur fur einen solchen gehalten wird, Wer die Lehre der Rassengleichheit lehrt oder unterstützt, kann als Kommunist bezeichnet werden. " (Art, 8, Abs. 1)

"Ohne besondere Erlaubnis darf kein Afrikaner in einem städtischen Gebiet seine Frau, unverheiratete Töchter oder unmündige Kinder ub Wohngemeinschaft bei sich haben. " (Art. 54, Abs, 27)

"Die Bezeichnung "Arbeiter" kann nicht auf einen Afrikaner angewandt werden; sie können deshalb die Vergüns tigungen und den Schutz der Arbeiter-Versicherungsgesetze nicht für sich in Anspruch nehmen. " (Art. 46, Abs, 36)