LE EI . (/1) UND DIE LCR (spanische Sektion der IV. Internationale) Die Mehrheit der ETA auf der VI. Versammlung, die ETA (VI), bewegte sich nach der Abap tung der "Militaristen" rapid auf authentisch revolutionäre Positionen zu. Nach ihr steht die sozialistische Revolution in Spanien auf der Tagesordnung, und sie nimmt direkt das Problem des Aufbaus einer revolutionären Partei auf gesamtspanischer Ebene in Angriff. Di Kampf gegen die nationale Unterdrückung des baskischen Volkes ist nur als ein Teil des re volutionären Kampfes des Proletariats und seiner Verbündeten um den Sturz der Franco-Dik tatur und die Errichtung des Sozialismus. Der Sturz der Diktatur läßt keine Zwischenetappı keine "Volksdemokratie"" zu, sondern eröffnet eine revolutionäre Periode, die zum Sieg der sozialistischen Revolution oder der bürgerlichen Konterrevolution führen muß. Gegen jegliches Klassenbündnisprojekt im Rahmen einer nationalistischen baskischen Front oder des 'Paktes für die Freiheit" der KP Spaniens verteidigen die Revolutionäre die Klassenun abhängigkeit des Proletariats im Kampf um seine eigenen Ziele.
So hat sich die ETA (VI) entschlossen auf der Seite der anderen revolutionären Organisatio nen im Kampf für den Boykott der Wahlen zu den offiziellen Gewerkschaften im Frühjahr 1971 und in der Solidarität mit den großen Streiks, die Spanien im Laufe der letzten Jah re erschüttert haben, engagiert.
Durch ihre radikale Entwicklung zu revolutionär-marxistischen Positionen hin profiliert sich die ETA (VI) als lebendige Kraft in der Schaffung einer revolutionären Partei, die den Sturz der Franco-Diktatur und des Kapitalismus zu Ende führen wird. In dieser Perspektive entwickeln unsere Genossen der LCR ( Liga Comunista Revolucionaria) systematisch die Aktionseinheit mit der ETA, eine Einheit, die bereits auf einem breiten Einverständnis in der Programmatik basiert. Die revolutionäre Avantgarde in Spanien steht vor der Möblichkeit, im Aufbau der revolutionären Partei einen entscheidenden Schritt zu tun. (Paco ROBS. Aus ROUGE Nr. 176 vom 21. Sept. 72